Prozess: Rapid-Fans mit „blankem Hass“
Vor dem Hanappi-Stadion kam es am 7. September 2013 zu tumultartigen Szenen, die, wie Staatsanwältin Stefanie Schön in ihrer Anklageschrift festhält, „offensichtlich aus blankem Hass gegenüber den Einsatzkräften der Polizei bzw. Spaß an der Teilnahme von gewalttätigen Ausschreitungen“ stattfanden. In der Anklage ist auch von einer „einzigartigen und bisher noch nicht da gewesenen Aggressions- und Gewaltbereitschaft der Täter“ die Rede.
29 Fans vor Gericht
500 Anhänger beider Mannschaften sollen sich an den Gewalttätigkeiten beteiligt haben. 47 Rapid-Fans wurden am Ende ausgeforscht. Einigen, darunter auch dem ehemaligen Chef der Fangruppe „Ultras“, der sogar mehrere Wochen in U-Haft verbrachte,konnte im Zuge der Ermittlungen jedoch kein strafbares Verhalten nachgewiesen werden - mehr dazu in U-Haft für Ex-„Ultras“-Chef aufgehoben (wien.ORF.at; 9.4.2014).
Gegen 18 Verdächtige wurde daher das Verfahren zuletzt eingestellt. 29 Männer im Alter zwischen 20 und 43 Jahren - großteils Angehörige der Fangruppen „Ultras“ und „Lords“ - müssen nun auf die Anklagebank - mehr dazu in Randale: 47 Rapid-Fans angeklagt (wien.ORF.at; 22.5.2014).
Da der Große Schwurgerichtssaal im Sommer wegen Renovierungsarbeiten gesperrt ist, wird aus Platzgründen in einem Lehrsaal des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) im vierten Stock des Grauen Hauses verhandelt. Wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Mittwoch der APA verriet, hat dieser Saal einen nicht zu unterschätzenden Vorteil: Es gibt dort eine Klimaanlage.
Anklagen wegen Körperverletzung
Ein beträchtlicher Teil der Angeklagten war bereits bei dem gewalttätigen Vorgehen von Rapid-Anhängern gegen Einsatzkräfte auf dem Wiener Westbahnhof im Mai 2009 aufgefallen. Trotz rechtskräftiger Verurteilungen sollen sie sich neuerlich wissentlich an der Zusammenrottung einer Menschenmenge beteiligt haben, die darauf abzielte, Körperverletzungen oder schwere Sachbeschädigungen zu begehen.
Sämtlichen Angeklagten wird Landfriedensbruch vorgeworfen, viele von ihnen müssen sich zusätzlich wegen Körperverletzung, schwerer Sachbeschädigung und Widerstands gegen die Staatsgewalt verantworten, wobei es bei einigen beim Versuch geblieben sein soll. Die Verhandlung ist für acht Tage anberaumt. Urteile soll es am 1. August geben.