Oliver P., Ex-Chef der Rapid-”Ultras”, der Anfang Februar nach Ausschreitungen im Hanappi-Stadion vom 7. September 2013 festgenommen wurde, bleibt vorerst hinter Gittern. Seine U-Haft wurde erneut verlängert.
Das Wiener Straflandesgericht hat vor wenigen Tagen die U-Haft gegen Oliver P. um weitere zwei Monate verlängert, gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Dienstagnachmittag auf Anfrage der APA bekannt.
Keine Freilassung von Ultras-Chef Oliver P.
Der Verteidiger des Ex-Rapid-Chefs, Marcus Januschke, hatte in einem weiteren Enthaftungsantrag neuerlich die Freilassung seines Mandanten verlangt. Der Antrag wurde abgewiesen, für den zuständigen Haftrichter sind die Haftgründe weiter gegeben.
Vier Festgenommene nach Rapid-Ausschreitungen
Gemeinsam mit Oliver P. waren vor knapp fünf Wochen fünf weitere angeblich gewalttätige Rapid-Fans in Haft genommen worden. Zwei von ihnen befinden sich mittlerweile wieder auf freiem Fuß, vier sitzen derzeit noch in U-Haft.
Im Zusammenhang mit den Randalen nach dem Freundschaftsspiel zwischen Rapid Wien und dem 1. FC Nürnberg wird gegen insgesamt 46 Beschuldigte wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung, gefährlicher Drohung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Sachbeschädigung ermittelt.
(apa/red)
Hier nochmal der Anlass der Verurteilung:
Rapid-Fussball-Fans bald zum Vorwurf des Landfriedensbruchs vor Gericht
5. August 2011
(Wien, im August 2011) Der Mai ist kein gutes Datum für Rapid-Anhänger. Daher beschäftigen zwei Vorfälle aus einem Mai die Justiz. Am 21. Mai 2009 wollten Rapid-Anhänger die Konkurrenten der Austria, die von einem Auswärtsspiel in Linz mit der Westbahn heimgereist kamen, “abholen”. Dieser Fall ist nun schlüsselfertig für das Landesgericht Wien.
Vom 22. Mai 2011 wird auf jeden Fall Neues dazu kommen: Ein “Platzsturm” vor laufenden TV-Kameras im Spiel gegen Austria Wien. Diese Sache ist aber noch lange nicht abgeschlossen und kommt irgendwann 2013 vor Gericht.
Aktion vom Westbahnhof, 21. Mai 2009
Im Oktober 2011 kommen 93 Personen aus dem Rapid-Sektor ins Landesgericht. In den Medien geistern – auf Grund dessen privat guter Kontakte in die Zeitung Österreich – stets Gerüchte, dass allein der Wiener Verteidiger Werner Tomanek “alle 93″ vertritt. Tomanek hat zwar von Fussball wenig Ahnung, schwarwenzelte aber im Umfeld des Peter Pacult auch bei Rapid stets im VIP Club herum, um zu Klienten zu kommen. Fakt ist: Tomanek vertritt keineswegs “alle 93″: Das wäre rechtlich auch nicht möglich, da es nach der Strafprozessordnung ein Mehrvertretungsgebot gibt, das einem Anwalt untersagt, mehr als drei Personen in ein und demselben Strafverfahren zu vertreten.
Die Angeklagten von Westbahnhof, die diesem Journal namentlich bekannt sind, sind unten gelistet. Es sind Rapid-Fans, die nach mehreren Paragrafen angeklagt sind: §§ 83 Abs 1 ff, 125 ff, 269 Abs 1, 274 Abs 1, 2 u.a. StGB. Auf deutsch erfasst es diese Themenkreise: Körperverletzung, Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Landfriedensbruch.
Der § 274 kommt selten vor Gericht. 2004 standen 13 Rapid-Fans wegen eines Platzsturmes nach diesem Paragrafen vor Gericht. Beim Westbahnhof-Fall aus Mai 2009 verließen die Rapid-Anhänger den Rahmen des Spielfeldes und sahen den Westbahnhof als Kampfzone für ihren Konflikt mit den gegnerischen Austria-Fans.
171 Rapid-Fans sollen am Bahnhof auf die aus Linz kommenden Austria-Anhänger gewartet haben, so die 78 Seiten lange Anklage. Zwei der anfänglich 16 Polizeibeamten sollen verletzt worden sein. Der Sachschaden bei der ÖBB soll geringe 6.500 Euro betragen. 93 Angeklagte wurden in die Liste aufgenommen.
Der § 274 (Landfriedensbruch) entsteht durch die “Zusammenrottung von Personengruppen”, die die Absicht verfolgen, den “öffentlichen Frieden” aus dem Gleichgewicht zu bringen. Führende Teilnahme, also Teilnahme in führender, aufstachelnder Position steht mit bis zu drei Jahren Haft unter Strafe. Die Menschenmenge muss mehr als 100 Personen umfassen.
Der Rapid Fan Club “Ultra”, der derzeit rund 500 Mitglieder zählt, hat Support für den Prozess wie bei einem Bundesliga-Spiel angekündigt.
Unter den Angeklagten befindet sich der Chef der “Ultras”, nämlich Oliver Wolfgang Pohle.
1. Oliver Wolfgang Pohle (Capo der “Ultras Block West 1988″)
2. Martin Wildner
3. Kevin Christopher Carsten Castka
4. Christoph Neundlinger
5. Jakub Czyz
6. Robert Reithofer
7. Thomas Ring
8. Lukas Stöger
9. Manuel Günther
10. Alexander Prechtl
11. Siegfried Singer
12. Manuel Neppl
13. Florian Unger
14. Raffael Jasinski
15. Thomas Christoph Rothböck
16. Sascha Peter Schuster
17. Walter Rehberger
18. Dietmar Mair
19. Michael Benedek
20. Bogdan Bubalo
21. Benjamin Frederick Hatz
22. Roland Holeis
23. Robert Strempfl
24. Manuel Lilak
25. Marco Konrad Rakowitz
26. Gerhard Josef Franz Kutschy
27. Max Patrick Gödl
28. Robert Brekalo
29. Mario Wittek
30. Christoph Spirek
31. Gerhard Bartl
32. Bernd Brückl
2. Martin Wildner
3. Kevin Christopher Carsten Castka
4. Christoph Neundlinger
5. Jakub Czyz
6. Robert Reithofer
7. Thomas Ring
8. Lukas Stöger
9. Manuel Günther
10. Alexander Prechtl
11. Siegfried Singer
12. Manuel Neppl
13. Florian Unger
14. Raffael Jasinski
15. Thomas Christoph Rothböck
16. Sascha Peter Schuster
17. Walter Rehberger
18. Dietmar Mair
19. Michael Benedek
20. Bogdan Bubalo
21. Benjamin Frederick Hatz
22. Roland Holeis
23. Robert Strempfl
24. Manuel Lilak
25. Marco Konrad Rakowitz
26. Gerhard Josef Franz Kutschy
27. Max Patrick Gödl
28. Robert Brekalo
29. Mario Wittek
30. Christoph Spirek
31. Gerhard Bartl
32. Bernd Brückl
Die Anwälte der Rapid Wien
Folgende Anwälte sind involviert (nach Stand heute, 5. August 2011): Einige Angeklagte haben nur einen Pflichtverteidiger (Armenanwalt). Die unten genannten Anwälte sind Wahlverteidiger der prominentesten Angeklagten aus der Rapid-Capo-Szene. Ein Verfahren über den langen Zeitraum von mehr als 30 Verhandlungstagen kostet jedem Anklagten auf Schöffenprozessebene – was es ist – mindestens 30.000 Euro pro Mann und Nase. Wenngleich durch die Mehrfachvertretungen die Herrn Starverteidiger natürlich “mit dem Preis entgegen kommen”.
Mag. Nikolaus Rosenbauer vertritt Ultras Block West 1988-Chef Oliver Wolfgang Pohle.
Dr. Johannes Pepelnik vertritt Martin Wildner.
Mag. Roland Friis vertritt Christoph Neundlinger, Manuel Neppl und Florian Unger.
Ex-Kanzleipartner von Dieter Böhmdorfer, Dr. Franz Pechmann vertritt Jakub Czyz, Robert Brekalo und Mario Wittek.
Mag. Werner Tomanek vertritt Siegfried Singer, Raffael Jasinski und Walter Rehberger.
Mag. Johannes Schmidt vertritt Roland Holeis.
Dr. Rudolf Mayer vertritt Robert Strempel und Manuel Lilak.
Mag. Hubert Hohenberger vertritt Gerhard Josef Franz Kutschy.
Dr. Helge Dozecal vertritt Max Patrick Gödl.
Es sind (bis zu) 37 Verhandlungstage geplant. Das ist Zukunftsmusik. Da es am Landesgericht Wien immer darauf ankommt, wieviele Zeugen tatsächlich erscheinen. Und wieviele fernbleiben. Auf diese wird dann nach einmal Nachhaken stets verzichtet. Meist verkürzen sich Lang-Prozesse dadurch gegen Ende erheblich.
Diese 26 Verhandlungstage, die “Blaulicht und Graulicht” vorliegen, sind bereits fixiert:
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Prozess gegen Rapid-Fans rund um die Gruppe “Ultras”, Tatort Westbahnhof, Tatzeit 22. Mai 2009:
- Landesgericht Wien, Landesgerichtssstraße 11, 1082 Wien.
3. Oktober 2011, 9 Uhr 00, Großer Schwurgerichtsssaal. § 83 ff StGB (Körperverletzung), §§ 125 ff (Sachbeschädigung), 269 Abs 1 (Widerstand gegen die Staatsgewalt), 274 Abs 1 und 2 (Landfriedensbruch), u.a.
Geschäftszahl: 143 Hv 92/10p
Richterin: Mag. Martina FRANK
Angeklagte: 93 Stück (siehe oben Liste der 32 wichtigsten)
PBV: ÖBB (Sachschaden), Polizei (Personenschaden).
Prozessdauer voraussichtlich: 37 Tage.
Bekannte Prozesstage (die ersten 26 Prozesstage):
- 3. Oktober 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
- 4. Oktober 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
- 6. Oktober 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
- 7. Oktober 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
- 10. Oktober 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
- 11. Oktober 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
- 13. Oktober 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
- 24. Oktober 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
- 25. Oktober 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
- 4. November 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
- 7. November 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
- 8. November 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
- 11. November 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
- 14. November 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
- 15. November 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
- 16. November 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
- 19. Dezember 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
- 20. Dezember 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
- 21. Dezember 2011 (9 Uhr bis 16 Uhr)
- 9. Jänner 2012 (9 Uhr bis 16 Uhr)
- 10. Jänner 2012 (9 Uhr bis 16 Uhr)
- 12. Jänner 2012 (9 Uhr bis 16 Uhr)
- 13. Jänner 2012 (9 Uhr bis 16 Uhr)
- 23. Jänner 2012 (9 Uhr bis 16 Uhr)
- 24. Jänner 2012 (9 Uhr bis 16 Uhr)
- 26. Jänner 2012 (9 Uhr bis 16 Uhr)
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Alle Angeklagten sehen sich nicht schuldig im Sinne der Anklage. Doch Achtung: Es sind Anwälte darunter, die im Ruf des “Geständnisanwalts” stehen. Rudolf Mayers Kanzlei (er selber und sein Partner Winkler) betont in Strafprozessen am Landesgericht Wien immer, dass man “für Geständnisse” im Sinne der Verfahrensökonomie “bekannt ist”: Fast verwendet man es als “Trademark”. Natürlich kommt am Ende ein mildes Strafmaß heraus, doch Geständnis ist Geständnis und Kniefall vor der Exekutive.
Andere Anwälte wie Roland Friis sind bekannt dafür, dass sie mit präziser Akten- und Verfahrenskenntnis eben kein Geständnisanwalt sind und harter Gegner für Staatsanwälte, die einen Luftballon steigen lassen wollen und alle in einen Topf werfen.
Es wird also sehr unterschiedlich ausgehen. Es wird viele Freisprüche geben und Beweisschwierigkeiten wie immer bei einem Massentumult. Da es ein “strittiges Verfahren” ist, gibt es die lange Verfahrensdauer. Das ist auch einer der Tricks am Strafgericht: Der Richter macht ab Beginn schmackhaft, doch ein Geständnis abzulegen, damit der Prozess kurz wird (und nicht viel kostet). Ein weiteres Druckmittel ist bei Strafprozessen die U-Haft. Dieses Mittel der staatlichen Erpressung des Bürgers wurde im “Westbahnhof-Fall” jedoch nicht angewandt.
Der Prozess wird im Großen Schwurgerichtssaal abgewickelt, der 150 Sitzplätze umfasst, weil dort Platz ist, nicht wegen der Schwere der Vorwürfe. Formal läuft der Prozess nach Jugendstrafgesetz (JGG), da einige Mitwirkende noch nicht das Erwachsenenalter erreicht haben.
Hauptangeklagter ist Ultras-Boss Oliver Wolfgang Pohle, der eine offene Vorstrafe von 12 Monaten bedingt hat – eben nach Landfriedensbruch – und der von der Staatsanwaltschaft Wien trotzdem nicht nach Tatbegehung oder Wiederholungsgefahr in U-Haft genommen wurde, obwohl er vermutlich jedes Wochenende im Stadion und damit am Ort des Geschehens steht.