Knappe fünf Monate liegt das letzte Derby mittlerweile bereits zurück -
und noch immer scheinen die Vorkommnisse von jenem 26. Oktober 2013 in einem
undurchschaubaren Nebel zu liegen. Recherchen von schwatzgelb.de sollten nun
Licht in das Dunkel bringen - und deckten einen Sachverhalt auf, der in der
Politik wohl jedem Minister seinen Sessel kosten dürfte, beim Fußball jedoch
anscheinend niemanden interessiert. Da die einzelnen Sachverhalte sich
teilweise recht komplex darstellen, an dieser Stelle aber nichts verknappt und
dadurch eventuell sogar falsch wiedergegeben werden soll, haben wir uns dazu
entschieden, statt eines episch langen Textes einen Dreiteiler zu
veröffentlichen. Der vorliegende erste sowie der morgen erscheinende zweite
Teil drehen sich rund um das zurückliegende Derby im Oktober 2013. Im dritten
Teil (ab Donnerstag) widmen wir uns den Konsequenzen, die das letzte Duell in
der Arena für das Spiel heute in 14 Tagen bedeutet. Das verabschiedete
Sicherheitskonzept, das für manchen Stadiongänger eine Änderung der
Gewohnheiten bedeuten wird, soll dabei im Mittelpunkt stehen.
Wie unsere Neugier geweckt wurde
Der Auslöser für die Recherchen von
schwatzgelb.de war eine Pressemitteilung der Polizei Gelsenkirchen vom 14.
Februar 2014 unter der Überschrift „POL-GE: Großartiger
Ermittlungserfolg der Polizei nach den Krawallen beim letzten
Derby Schalke gegen Dortmund am 26.10.2013 in der Veltins Arena
Ermittlungskommission ‚GE 15:30‘ zieht erfolgreiche Bilanz“. Darin berichtete die Polizei, dass
insgesamt 69 Straftäter identifiziert worden seien, darunter 55 Dortmunder und
14 Schalker. Die Namen der Identifizierten seien „in Absprache mit der
Staatsanwaltschaft dem Verein FC Schalke 04 mit dem Vorschlag eines
bundesweiten Stadionverbotes gemeldet“ worden. „Auch die Namen der 514
Dortmunder Ultras, unter denen sich auch die 55 identifizierten Tatverdächtigen
befinden, die sich am Morgen des 26.10.2013 konspirativ am Bahnhof Essen-West
getroffen hatten, um ohne Polizeibegleitung zur Veltins-Arena zu kommen, sind
dem Verein auf Anfrage mitgeteilt worden. Die tatsächliche Entscheidung zur Erteilung
von Stadion- oder Betretungsverboten obliegt allein dem Verein.“ Bereits am 20. Januar
2014 hatte der FC Schalke 04 mitgeteilt, dass er 498 Haus- und Geländeverbote, gültig
jeweils bis zum 30. Juni 2019, ausgesprochen und zusätzlich 31 dreijährige
bundesweite Stadionverbote verhängt habe.
Journalistische Ignoranz bei den lokalen
Medien
Nun musste der interessierte Beobachter
bereits seit dem Derby feststellen, dass die lokalen Medien „Der Westen“ und
„Ruhr Nachrichten“ keinerlei Anstalten zeigten, die Geschehnisse
journalistisch-objektiv aufklären zu wollen. Auch auf die oben genannte
Polizeimeldung vom 14. Februar 2014 reagierten beide Online-Portale lediglich
mit einer schlichten Kopie der Polizeitexte, „der Westen“ dabei sogar noch unkritischer als die „Ruhr Nachrichten“.
Diese journalistische Ignoranz motivierte
in der Folge, der Sache näher auf den Grund zu gehen. Mit einem Schreiben vom
16. Februar 2014 wendeten wir uns mit einigen Fragen an die Pressestelle der
Polizei Gelsenkirchen. Von Interesse war hierbei insbesondere, auf welcher
Rechtsgrundlage die Daten der 514 in Essen-West festgestellten Personen an den
Verein Schalke 04 übermittelt wurden und ob gegen jede einzelne dieser Personen
entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet oder bereits abgeschlossen
wurden. Einen Tag später, am 17. Februar 2014, erhielt die Redaktion bereits
die Antwort von der Pressestelle der Polizei Gelsenkirchen. Darin hieß es, dass
man „zu rechtlichen Einschätzungen [...] keine Angaben machen“ werde. Zudem
erfolgte der Hinweis, dass es sich bei den Vorkommnissen in Essen-West um eine
„Maßnahme der Bundespolizei“ gehandelt habe.
Bundespolizei berichtet aus erster Hand
Auf diesen Hinweis hin leitete
schwatzgelb.de den Fragenkatalog noch am selben Tag weiter an die Pressestelle
der Bundespolizei. Schon am darauffolgenden Tag, dem 18. Februar 2014,
erhielten wir eine Antwort von dem Leiter der Bundespolizeiinspektion Dortmund,
Oliver Humpert, die sich im Tonfall angenehm positiv von dem harschen Ton der
Landespolizei Gelsenkirchen unterschied. Für eine weitere Erörterung wurde der
Redaktion ein persönliches Treffen angeboten, das am 24. Februar in Dortmund
stattfand. In einer vergleichsweise angenehmen und aufgeschlossenen Atmosphäre
schilderten Oliver Humpert und sein Stellvertreter, Sven Srol, die Vorkommnisse
des 26. Oktober 2013 in Essen-West. Sven Srol konnte dabei aus erster Hand
berichten, da er an jenem Tag als Einsatzleiter der Bundespolizei im Einsatz
war.
Die Vertreter der Bundespolizei stellten
die Vorkommnisse in Essen-West wesentlich entspannter dar, als sie in den
Medien - unterstützt von den
ersten Polizeimitteilungen jenes Tages - transportiert wurden. So habe die
Polizei kurzfristig „gesicherte Erkenntnisse über die Anreisewege der
Dortmunder Ultras“ erhalten und habe dementsprechend die Zahl der Einsatzkräfte
am Bahnhof Essen-West erhöht. Einer normalen Weiterreise mit der Bahn in
Richtung Gelsenkirchen-Buer habe von Seiten der Bundespolizei nichts im Wege
gestanden.
"Es verlief friedlich, es gab keine
Widerstände und keine Beleidigungen"
Doch aufgrund eines Güterzugunfalls zwischen
Gladbeck-West und Bottrop-Boy sei die Zugstrecke gesperrt worden. Die Bundespolizei habe
den Dialog mit den anwesenden Ultras gesucht und angeboten, dass diese
alternativ zum Essener Hauptbahnhof fahren könnten, wo Ersatzbusse Richtung
Stadion bereitgestellt würden. Der Dialog mit den Ultras habe sich zwar nicht
einfach gestaltet, da diese eine Schikane seitens der Polizei befürchtet
hätten, so Srol im Gespräch mit schwatzgelb.de, doch letztlich lobte er die für
solche Situationen vergleichsweise entspannte Gesprächsatmosphäre. Abschließend
sei es daher auch gelungen, die Ultras von dem Plan zu überzeugen; doch just in
diesem Moment sei ein Zug eingefahren, der als Reiseziel noch
„Gelsenkirchen-Buer“ angezeigt habe. Die Ultras hätten sich daraufhin
hintergangen gefühlt und versucht, diesen Zug erreichen. Hierbei sei eine
bestimmte Zahl - Srol bezifferte sie auf 300 bis 400 - über die Gleise
gelaufen. In Abstimmung mit der Landespolizei habe man daraufhin eine
Identitätsfeststellung vorgenommen. Srol lobte ausdrücklich die relativ
entspannte Atmosphäre während dieser Maßnahme: „Es verlief friedlich, es gab
keine Widerstände und keine Beleidigungen.“ Er gab zu verstehen, dass man
vereinzelte Gleisüberschreitungen aufgrund der Einstufung einer
Ordnungswidrigkeit nach dem Opportunitätsprinzip sogar noch toleriert hätte;
aufgrund der hohen Zahl an Gleisüberquerern habe man sich jedoch zu der
Maßnahme entschlossen, um ein Zeichen zu setzen.
Von der Landespolizei wurden schließlich
die Ersatzbusse organisiert, mit denen die Personen nunmehr vom Bahnhof
Essen-West zum Stadion gebracht wurden. Damit sei die Maßnahme für die
Bundespolizei erledigt gewesen. Im Nachgang sei man bemüht gewesen, die
Ordnungswidrigkeit des Gleisüberquerens einzelnen Personen nachweisen zu
können. In etwa 55 Fällen seien schließlich entsprechende Verfahren eingeleitet
worden, da eine Zuordnung eindeutig möglich gewesen sei.
Vorkommnisse in Essen-West offenbar nicht
ansatzweise so martialisch wie sie in Polizei- und Pressetexten dargestellt
wurden
Aufgrund der Vorkommnisse in der „Arena
Auf Schalke“ habe sich die Landespolizei nach dem Spiel mit der Bitte um
Übermittlung der 514 Datensätze aus Essen-West an die Bundespolizei gewendet.
Diesem Wunsch sei man nachgekommen, die entsprechenden Rechtsgrundlagen hierfür
seien vorhanden. Der Paragraf 32 des Bundespolizeigesetzes regelt entsprechend,
dass die Bundespolizei „Behörden des Polizeivollzugsdienstes [...]
personenbezogene Daten übermitteln [kann], soweit dies zur Erfüllung
polizeilicher Aufgaben erforderlich ist“. Mit diesem Schritt sei der
Sachverhalt für die Bundespolizei abgeschlossen.
Das Gespräch mit den beiden Vertretern
der Bundespolizeiinspektion Dortmund machte deutlich, dass sich die
Vorkommnisse in Essen-West offenbar nicht ansatzweise so martialisch abgespielt
haben dürften, wie sie in den seinerzeitigen Polizei- und Pressetexten
dargestellt wurden.
Die rechtswidrige
Datenübermittlung durch die Polizei Gelsenkirchen
In der Folge stellte schwatzgelb.de
aufgrund der Auskunftsverweigerung der Landespolizei Gelsenkirchen eigene
Nachforschungen nach der Rechtsgrundlage der Übermittlung personenbezogener
Daten an den Verein Schalke 04 an. Da der Verein die Landespolizei
Gelsenkirchen nach deren Aussage um eine Übermittlung gebeten habe, würde
hierbei der Paragraf 29 Absatz 2 des Polizeigesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen zur Geltung kommen. Darin heißt es zur „Datenübermittlung
an Personen oder an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs“:
„Die
Polizei kann auf Antrag von Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen
Bereichs personenbezogene Daten übermitteln, soweit die oder der
Auskunftsbegehrende
- ein rechtliches Interesse an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten glaubhaft macht und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das Geheimhaltungsinteresse der betroffenen Person überwiegt,
- ein berechtigtes Interesse geltend macht und offensichtlich ist, dass die Datenübermittlung im Interesse der betroffenen Person liegt und sie in Kenntnis der Sachlage ihre Einwilligung hierzu erteilen würde.“
Die Ziffer 2 dürfte von vornherein
ausscheiden, da - das sei hier unterstellt - die Datenübermittlung nicht im
Interesse der betroffenen Personen lagen und diese in Kenntnis der Sachlage
keine Einwilligung erteilen würden; bleibt also Ziffer 1.
Demnach müsste als Basis das
Geheimhaltungsinteresse der betroffenen Personen nachrangiger sein als das
rechtliche Interesse des Auskunftsbegehrenden - in diesem Falle des FC Schalke
04 - an der Kenntnis der zu übermittelnden Daten. Doch schauen wir uns näher
an, was dem Verein eigentlich mitgeteilt werden sollte.
Aus 55 Ordnungswidrigkeiten werden 500
Gewalttäter
Rein von den Fakten her - und nur darum
geht es in einem Rechtsstaat, nicht um Vermutungen und Unterstellungen -
sollten dem Verein Schalke 04 pauschal die Daten von über 500 Personen
mitgeteilt werden, die im Bahnhof Essen-West zunächst einmal schlichtweg als
anwesend festgestellt wurden. Ob und welchen Personen individuell Vergehen im
Sinne einer Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat nachgewiesen werden konnte,
war bei dieser Übermittlung schlichtweg nicht von Bedeutung.
Wie oben bereits dargelegt wurde, konnte
nach Angaben der Bundespolizei etwa 55 Personen die Ordnungswidrigkeit des
Gleisüberquerens nachgewiesen werden. Selbst eine Übermittlung dieser 55 Namen
über die Landespolizei an den Verein Schalke 04 wäre aufgrund der laufenden
Verfahren und der in Deutschland gängigen Unschuldsvermutung bis zum Beweis der
Schuld rechtlich höchst bedenklich. Skandalös hingegen ist die pauschale
Übermittlung von über 500(!) Datensätzen von der Landespolizei Gelsenkirchen an
den Verein Schalke 04. Mit der Übermittlung legte die Landespolizei die Basis,
dass mehr als 500 Personen pauschal als Gewalttäter stigmatisiert werden, ohne
dass ihnen gegenwärtig überhaupt juristisch etwas nachgewiesen werden kann.
Eine höchst bedenkliche Form von Rechtsstaatlichkeit. Nach gegenwärtiger
Faktenlage wurden über 500 Datensätze an den Verein Schalke 04 übermittelt, in
rund 450 Fällen davon ohne einen einzigen greifbaren Verdacht eines
individuellen Vergehens. Einer möglichen Datenübermittlung steht also hier das
deutlich überwiegende „Geheimhaltungsinteresse der betroffenen Person“ gemäß
Paragraf 29 Absatz 2 des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen im
Wege, womit die Datenübermittlung de jure rechtswidrig war.
Wie die Landespolizei Gelsenkirchen und
der FC Schalke 04 sich fast aller Dortmunder Ultras entledigten
Im Raum steht aufgrund dieses Vorgehens
eine mehr oder weniger stillschweigende Kooperation zwischen der Polizei
Gelsenkirchen und dem Verein Schalke 04. Nähert man sich dem Vorgehen mit der
Frage „cui bono?“ - „wem nutzt es?“ - stellt man schnell fest, dass sich sowohl
die Landespolizei Gelsenkirchen als auch der FC Schalke 04 in einer
Win-Win-Situation wiederfinden. Einerseits hat sich der Verein FC Schalke 04
mit einem höchst anrüchigen, aber juristisch kaum angreifbaren Vorgehen für
über fünf Jahre fast aller Dortmunder Ultras entledigt. Und die Polizei
Gelsenkirchen wiederum profitiert ebenfalls, da man der Meinung sein dürfte,
dass die Ultras - die man wohl als potenzielle Störenfriede und Gewalttäter
ansieht - fünf Jahre nicht im eigenen Zuständigkeitsbereich auftauchen werden.
Hier liegt der starke Verdacht eines
Günstlingshandelns zwischen einer staatlichen Institution und einem privaten
Unternehmen zu Lasten hunderter Fußballfans vor, der in anderen Bereichen bei
einem Bekanntwerden die zuständigen Politiker wohl ihre Ämter kosten dürfte.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Aussageverweigerung der Landespolizei
Gelsenkirchen in einem ganz anderen, verdächtigen Licht. Es drängt sich der
Verdacht auf, dass hier Vorgänge vertuscht werden sollen, die einer
juristischen Überprüfung wohl niemals standhalten würden.
Um diesen sich aufdrängenden Verdacht
auszuräumen, hat schwatzgelb.de zwei Mal beim FC Schalke 04 um eine
Stellungnahme angefragt. Der erste Kontaktversuch vom 17. Februar blieb
gänzlich unbeantwortet. Auf eine zweite Anfrage vom 27. Februar teilte der Verein
lediglich mit: „Wir bitten [...] um Verständnis, dass wir bei aller Hochachtung
vor Ihrer engagierten Arbeit Ihren Fragenkatalog zu den Ereignissen des Derbys
am 26. Oktober 2013 nicht beantworten möchten.“ So fügten sich die Puzzle-Teile
schließlich zusammen.
Interne Konsequenzen bei
"The Unity"
Doch
auch die Vorfälle in der Gelsenkirchener Arena waren Gegenstand der Recherchen.
In ihrer Publikation „Vorspiel“ teilte die Ultra-Gruppierung „The Unity“ vor dem Heimspiel
gegen den VfB Stuttgart am 1. November mit:
„Es
sind Dinge passiert, die nicht akzeptabel sind! Da die Art und Weise der
Geschehnisse keinesfalls so geplant waren müssen wir uns ehrlich eingestehen,
dass uns die Gemengelage im Stadion sowie die handelnden Personen leider völlig
aus den Händen geglitten sind. Bevor die ganze Welt aber weiter auf uns
hereinbricht bitten wir um Zeit. Zeit, die sich auch alle anderen Beteiligten
erbeten haben um die Geschehnisse sachlich zu analysieren und anschließend auch
zielführende Konsequenzen ziehen zu können.“
Angesprochen
auf diese damalige Aussagen hieß es von Seiten „The Unitys“, dass die interne
Aufarbeitung gegenwärtig weiter andauere. Nicht zuletzt der öffentliche,
teilweise hysterisch-populistische Druck, der dabei insbesondere von Seiten der
Medien auf die Ultra-Szene ausgeübt wurde, scheint jedoch die Skepsis in der
Kommunikation nach außen nachhaltig erschüttert zu haben. So habe man mit den
oben genannten Aussagen aus dem „Vorspiel“ auch nicht den Eindruck erwecken
wollen, dass man wenig später öffentlich Konsequenzen verkünden werde. Auch
wenn Einzelheiten nicht genannt wurden, so vermittelte „The Unity“ im Gespräch
mit schwatzgelb.de den glaubhaften Eindruck, dass man intern um ernsthafte
Konsequenzen aus den Vorfällen bemüht war und ist, um derartige Bilder bei
kommenden Derbys zu verhindern. Verneinen konnte man aber, dass die
Entgleisungen während der Pyro-Aktion dem möglichen Einfluss befreundeter
Ultra-Gruppierungen aus dem In- und Ausland zuzuschreiben sein könnten, die
derartige Eskapaden aus ihren Ligen möglicherweise als „Alltag“ ansehen.
Im Recherche-Gespräch zeigte sich also zumindest mit Blick auf „The
Unity“, dass man sich der Verfehlungen im Gästeblock durchaus sehr bewusst sei
und interne Konsequenzen gezogen habe.
Es bleibt zu wünschen, dass dies trotz
des enormen öffentlichen Drucks, unter dem die Ultras gegenwärtig stehen, auch
während der kommenden Derbys tatsächlich zum Ausdruck kommt.