Mittwoch, 1. Januar 2014



Ab 1. Jänner 2014 muss Oliver Pohle, Capo der ULTRAS RAPID seine Haftstafe antreten. Das rechtskräftige Urteil lautet 14 Monate Haft. 

Nochmal zur Info:


Rapid-Fans: Urteile rechtskräftig

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat Urteile gegen 75 Rapid-Fans bestätigt, die damit unter anderem wegen Landfriedensbruch rechtskräftig verurteilt sind. Verhandelt wurde wegen Ausschreitungen am Westbahnhof im Mai 2009.
Der OGH wies bereits am 31. Jänner in nicht-öffentlicher Sitzung die Nichtigkeitsbeschwerden der Rapid-Fans zurück. „Die Einwände der Verteidiger gegen die Verfahrensführung und die Urteile erwiesen sich als unbegründet“, hieß es dazu in einer Pressemitteilung. Die Entscheidung über die Berufungen gegen die Strafhöhen übertrug der OGH dem Wiener Oberlandesgericht (OLG).

Ausschreitungen am Westbahnhof

Insgesamt 165 Rapid-Anhänger waren nach einem Heimspiel gegen Mattersburg im Mai 2009 zum Westbahnhof marschiert, um von einer Auswärtspartie in Linz heimkehrende Austria-Fans in Empfang zu nehmen. „Naturgemäß entsprang dieses Vorhaben keineswegs freundschaftlicher Gesinnung gegenüber den Anhängern des FK Austria, sondern war vielmehr die jahrelange Feindschaft und die den Angeklagten gemeinsame Bereitschaft zu gewalttätigem Verhalten wahrer Hintergrund“, hieß es dazu in der Anklageschrift.
Gröbere Attacken auf die Austria-Fans konnten demnach nur deshalb verhindert werden, weil die Polizei von dem Vorhaben Wind bekommen hatte und die gegnerischen Fans am Bahnhof abgeschirmt worden waren.

Monatelanger Prozess in drei Gruppen

Nur ein Teil der gewalttätigen Rapid-Anhänger konnte ausgeforscht worden. 85 landeten schließlich vor Gericht, gegen die monatelang in drei separaten Gruppen verhandelt wurde.
Gegen einen von ihnen wurde das Verfahren im Stadium der Hauptverhandlung eingestellt, da die Anklagebehörde selbst zum Schluss kam, in diesem Fall keinen Schuldnachweis erbringen zu können. 75 wurden am Ende verurteilt, davon elf zu teilbedingten oder gänzlich unbedingten Haftstrafen von bis zu 14 Monaten - mehr dazu in Fünf Haftstrafen gegen Rapid-Fans (wien.ORF.at; 9.3.2012).

OLG bestätigt Urteile gegen Rapid-Fans

22 Urteile gegen Rapid-Fans, die nach gewalttätigen Ausschreitungen im Jahr 2009, verhängt worden sind, hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) nun bestätigt. 19 weitere Berufungen werden am Mittwoch verhandelt.
„Sie haben eine Gegend in Angst und Schrecken versetzt“, betonte Richter Werner Röggla. Die teilweise gerichtlich vorbelasteten Männer hätten die „Langmütigkeit der Justiz“ ausgenützt. Für die Rädelsführer bedürfe es des Vollzugs der Freiheitsstrafen. So muss der Ex-Ultras-Chef 14 Monate Haft im Gefängnis verbüßen, ein zweiter Anführer zehn Monate. Die restlichen Männer fassten Strafen zwischen elf Wochen auf Bewährung und neun Monate teilbedingt aus.

Mutmaßlicher Rädelsführer sitzt in Rapid-Kommission

Dabei hatte der Ex-Ultras-Chef den Berufungssenat zuvor um eine gänzlich bedingte Strafnachsicht ersucht. Der bereits mehrfach rechtskräftig vorbestrafte Mann wurde vom SK Rapid in eine Reformkommission berufen. In der Kommission sitzen 14 Mitglieder, darunter Rapid-Präsident Rudolf Edlinger, Ex-Präsident Günter Kaltenbrunner und der ehemalige Trainer und Sportdirektor Ernst Dokupil.
Die Kommission soll Vorschläge sammeln, um Struktur und Satzung Rapids so zu verändern, „dass der SK Rapid den Ansprüchen der nächsten Jahrzehnte gerecht werden kann“. Der Ex-Ultras-Chef soll laut seinen eigenen Angaben im Prozess „ein Bindeglied zwischen Verein und Fan-Szene sein“. Dafür habe er sich „aus der vordersten Organisation der Fan-Gruppe zurückgezogen“. Bei der Strafbemessung gegen ihn kam erschwerend hinzu, dass er schon einmal wegen Landfriedensbruch verurteilt worden war.
Außerdem war er nach der erstinstanzlichen Erledigung der Causa Westbahnhof im Jänner 2012 im Dezember 2012 vom Bezirksgericht Wien-Fünfhaus neuerlich abgeurteilt worden - zum einen wegen einer versuchten Körperverletzung am Rande eines Heimspiels des SK Rapid, als er einem Kontrahenten zwei Schläge ins Gesicht versetzte, zum anderen wegen Sachbeschädigung, weil er bei einem Auswärtsspiel in Ried die Scheibe eines Busses eingeschlagen haben soll.

Edlinger: Kein Platz für Ex-Ultras-Chef

Rapid-Präsident Rudolf Edlinger erklärte wenig später, dass für den verurteilten Ex-Ultras-Chef in Zukunft kein Platz mehr in der Kommission sein werde: „Nach der nun rechtsgültigen Verurteilung ist [...] klar, dass die aktive Fanszene zukünftig in der Reformkommission durch eine andere Person vertreten sein wird“, wurde Edlinger in einer Vereinsaussendung zitiert.
Wie der Club erläuterte, sei der jetzt Verurteilte als von der „aktiven Fanszene“ nominiertes Mitglied in die Reformkommission geholt worden, man habe von Vereinsseite keine Ausgrenzungspolitik betreiben wollen. „Im Falle der aktiven Fanszene wurde der ehemalige Ultras-Capo vorgeschlagen, und so wie bei allen anderen nominierten Personen folgte die Einberufung von ihm in diese Reformkommission persönlich durch Rapid-Präsident Rudolf Edlinger“, hieß es.

Rapid gegen Austria am Westbahnhof

Bei der Causa Westbahnhof geht es um gewalttätige Ausschreitungen von Rapid-Fans am 21. Mai 2009. Sie marschierten zum Westbahnhof, um von einer Auswärtspartie in Linz heimkehrende Austria-Fans in Empfang zu nehmen - mehr dazu in Rapid-Fans: Urteile rechtskräftig. Gröbere Attacken auf die Austrianer konnten nur deshalb verhindert werden, weil die Polizei von dem Vorhaben erfahren hatte und die gegnerischen Fans am Bahnhof abgeschirmt wurden.
Nur ein Teil der gewalttätigen Rapid-Anhänger konnte ausgeforscht worden. 85 landeten schließlich vor Gericht, gegen die monatelang in drei separaten Gruppen verhandelt wurde. Gegen einen von ihnen wurde das Verfahren im Stadium der Hauptverhandlung eingestellt, da die Anklagebehörde selbst zum Schluss kam, in diesem Fall keinen Schuldnachweis erbringen zu können. 75 wurden am Ende verurteilt, davon elf zu teilbedingten oder gänzlich unbedingten Haftstrafen von bis zu 14 Monaten.

WESTBAHNHOF
14 Monate Haft für Ultras-Capo!

Schuldsprüche wegen Landfriedensbruchs für sämtliche 29 Angeklagte Fans des SK Rapid.

So ist am Freitag im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen die erste Tranche jener Rapid-Fans zu Ende gegangen.  Sie sind nach Ansicht des Schöffensenats am 21. Mai 2009 zum Westbahnhof gezogen, um sich dort mit von einem Auswärtsspiel heimkehrenden Austria-Fans und der Polizei gewalttätige Auseinandersetzungen zu liefern.

Für die Rädelsführer setzt es teilweise unbedingte Freiheitsstrafen. Einer der Chefs der "Ultras Rapid" fasste 14 Monate unbedingt aus. 


Der 29-jährige Vorsänger weist bereits zwei einschlägige Vorstrafen auf, darunter eine zehnmonatige Bewährungsstrafe wegen Landfriedensbruchs im Zusammenhang mit Ausschreitungen nach einem Rapid-Auswärtsspiel in Kapfenberg. Ein weiterer, ebenfalls zweifach vorbestrafter Mann, der sich ebenfalls in führender Rolle am Westbahnhof hervorgetan haben soll, bekommt zehn Monate unbedingt.  Die übrigen Fans werden zu Bewährungsstrafen zwischen elf Wochen und acht Monaten verurteilt. 


Vier von ihnen haben aufgrund von Vormerkungen im Strafregister zusätzlich unbedingte Geldstrafen zwischen 3.420 und 4.500 Euro aufgebrummt bekommen.


Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Fast eineinhalb Stunden dauert die Urteilsbegründung, die einige der Rapid-Fans mit halblauten Unmutsäußerungen gegen Gericht, anwesende Journalisten und Fotografen untermalten ("Schleicht's eich aussi! Bist wo ang'rennt? Schleich di aussi!"). Für das Gericht steht fest, dass mehrere Dutzend Rapidler zum Westbahnhof gezogen waren, um eine "Racheaktion" vorzunehmen, nachdem bekanntgeworden ist, dass einige Wochen zuvor ein Rapid-Fan angeblich von einem Austrianer verprügelt wurde. Der "gewalttätigen Masse" (Richterin) sei es darauf angekommen, Gewalttätigkeiten zu begehen. Eine weitere Gruppe der insgesamt 85 Angeklagten wird ebenfalls noch im Jänner ihr Urteil erhalten. Die Senatsvorsitzende schließt aus, dass sich unter den Angeklagten Personen befanden, "die als bloße Schaulustige am Westbahnhof waren".  Es sei keinem einzigen nur darum gegangen, "sich aufzustellen und Fan-Gesänge anzustimmen. Sie hatten Gewalttaten in Form von Körperverletzungen und Sachbeschädigungen vor".